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Behalten Sie Ihren Stromanbieter bei

Eine der häufigsten Fragen zu Energiegemeinschaften ist, ob man den Stromvertrag wechseln muss. Die Antwort ist einfach: Sie behalten Ihren bestehenden Anbieter genau so bei, wie Sie es bisher immer getan haben.

Hier erfahren Sie, wie es funktioniert.

1. Die Energiegemeinschaft ist ein Zusatz, kein Ersatz

Wenn Sie einer Energiegemeinschaft beitreten, wechseln Sie nicht Ihren Stromlieferanten. Ihr aktueller Vertrag mit Enovos oder einem anderen Anbieter bleibt vollumfänglich aktiv. Stellen Sie es sich so vor:

Vor dem Beitritt

100% Ihres Stroms kamen von Ihrem Anbieter

Nach Beitritt

Ihr Anbieter liefert weiterhin Strom, aber ein Teil wird nun durch lokal geteilte Solarenergie aus Ihrer Gemeinschaft gedeckt

Der Gemeinschaftsstrom reduziert lediglich die Menge, die Sie zukaufen müssen. Er ersetzt den Anbieter nicht.

2. Ihre Vorteile dabei

Keine Unterbrechung, kein Papierkram
Sie behalten Ihren Wahlanbieter
Keine versteckten Hürden

Sie müssen nichts kündigen, keinen neuen Vertrag unterschreiben oder mit Ihrem Anbieter verhandeln. Ihre bestehende Beziehung bleibt exakt so bestehen wie zuvor.

Wenn Sie mit dem Kundenservice oder den Ökostrom-Optionen Ihres Anbieters zufrieden sind, behalten Sie diese einfach. Es ändert sich nichts.

Da Ihr Liefervertrag unberührt bleibt, besteht kein Risiko für Vertragsstrafen, Kündigungsgebühren oder unerwartete Rechnungsänderungen.

3. Die Abrechnung

Da dies oft für Verwirrung sorgt, folgt hier eine klare Aufschlüsselung:

Ihr Stromanbieter verwaltet

Den Stromverbrauch, der nicht durch geteilte Energie gedeckt ist

Ihre reguläre Monatsrechnung

Die Gemeinschaft verwaltet

Den zwischen den Mitgliedern geteilten Solarstrom

Die interne Abrechnung für die gemeinsam genutzte Energie

Ihr Netzbetreiber (Creos) spielt eine zentrale Rolle. Da jedes Haus bereits über einen Smart Meter verfügt, der alle 15 Minuten Daten sendet, kann Creos automatisch berechnen: • Wie viel Energie Sie von Ihrem Anbieter bezogen haben • Wie viel geteilte Gemeinschaftsenergie Sie erhalten haben. Creos gibt diese Daten an Ihren Anbieter und den Gemeinschaftsverwalter weiter, damit beide ihren jeweiligen Teil korrekt abrechnen können. In der Praxis erhalten Sie zwei separate Abrechnungen: 1. Ihre reguläre Rechnung (reduziert) 2. Eine Gemeinschaftsabrechnung für den geteilten Strom.

4. Ein konkretes Beispiel

Angenommen, Sie verbrauchen 1.000 kWh Strom in einem Monat.

Ohne Gemeinschaft

Sie kaufen 1.000 kWh bei Ihrem Anbieter zu 0,25 €/kWh. Gesamtkosten: 250 €

Mit Gemeinschaft

Ihr Anbieter liefert 700 kWh zu 0,25 €/kWh. Die Gemeinschaft liefert 300 kWh zu 0,15 €/kWh. Kosten: 175 € + Gemeinschaftsteil

Sie sparen Geld und behalten Ihren Anbieter. Es gibt nur Vorteile für Sie.

5. Was gilt für Produzenten im Netzverkauf?

Wenn Sie Solarmodule besitzen und Teil einer Gemeinschaft sind, haben Sie zwei Optionen für Überschüsse: • Verkauf an Ihre Energiegemeinschaft zu einem vereinbarten Preis (meist über dem Netztarif) • Verkauf an Ihren Anbieter über die Standard-Einspeisevergütung. Viele Produzenten entscheiden sich vorrangig für die Gemeinschaft, da der interne Preis für beide Seiten attraktiver ist. Verbleibende Überschüsse können weiterhin an den Anbieter verkauft werden. Das bedeutet: Auch als Produzent behalten Sie die Beziehung zu Ihrem Lieferanten für alles, was nicht in der Gemeinschaft verbraucht wird.

6. Rechtliche Lage in Luxemburg

Luxemburgs Rechtsrahmen behandelt geteilten Strom innerhalb einer Energiegemeinschaft explizit als „eigenverbrauchte Energie“. Dieser Status bedeutet: • Die Tätigkeit der Gemeinschaft gilt nicht als gewerbliche Stromlieferung • Mitglieder benötigen keine Lizenz als Stromlieferant • Ihr regulärer Liefervertrag bleibt rechtlich getrennt und unberührt. Diese Klarheit schützt Sie und stellt sicher, dass der Beitritt keine negativen Auswirkungen auf Ihr bestehendes Anbieterverhältnis hat.

✅ Fazit

Frage
Antwort

Muss ich den Anbieter wechseln?

Muss mein Anbieter zustimmen?

Nein – Sie behalten den alten

Erhalte ich zwei Rechnungen?

Nein – die Community ist autark

Ist das in Luxemburg legal?

Ja – vom Anbieter (reduziert) und von der Gemeinschaft

Ja – seit 2023 voll reguliert

⚠️ Wichtiger Hinweis

Die genaue Ersparnis bei Ihrem Anbieter hängt davon ab, wie viel geteilte Energie Ihre Gemeinschaft produziert und welche internen Regeln gelten. Für eine persönliche Analyse, wie die Beibehaltung Ihres Anbieters in Ihrer Situation aussieht, kontaktieren Sie uns bitte direkt.

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